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Compliance-Formular
Datenschutz für Hinweisgeber
Die Beachtung von Recht und Gesetz und das regelkonforme Verhalten gehören zu den grundlegenden Werten und Prinzipien unseres Unternehmens. Dieses klare Bekenntnis zur Regelkonformität (Compliance) verbindet alle unsere Mitarbeiter über Ländergrenzen und Kulturen hinweg. Verstösse gegen geltendes Recht und Gesetz und/oder interne Verhaltensregeln werden in unserem Unternehmen nicht geduldet und mithilfe effektiver Massnahmen proaktiv verhindert.
Wir setzen auf Prävention und gründliche Aufklärung mutmasslicher Compliance-Verstösse. Durch wirksame Kontrollmechanismen und nützliche Informations-/Meldekanäle werden Missstände fokussiert minimiert und wiederholtes Fehlverhalten konsequent vermieden. Grundsätzlich sind Verstösse gegen gesetzliches oder unternehmensinternes Regelwerk auf dem regulären Dienstweg zu melden (z. B. bei Vorgesetzten, Betriebsrat, Konzernrevision, etc.). Wenn der Hinweisgeber davon ausgeht, dass eine Erledigung nicht sichergestellt wird oder dass ihm durch die Meldung persönliche Nachteile entstehen könnten, steht ihm unsere Compliance-Meldeplattform zur Verfügung.
Alle Mitarbeiter und Geschäftspartner der FIXIT GRUPPE sind aufgefordert, zielführende und plausible Hinweise hinsichtlich Compliance-Verstösse unter Offenlegung der eigenen Identität abzugeben. Anonyme Hinweise werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und bearbeitet.
Wichtig ist, dass ausschliesslich Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung (z. B. Diebstahl, Betrug, Korruption, Mobbing) oder einen systematischen Verstoss gegen das Recht, Gesetz oder unternehmensinterne Verhaltensregeln hindeuten. Bei einem erkennbaren Missbrauch der Compliance-Meldeplattform (z. B. für gegenstandlose Anschuldigungen, Verleumdung) behält sich die FIXIT GRUPPE rechtliche Schritte oder disziplinarische Massnahmen gegen den Hinweisgeber vor.
Eingehende Hinweise werden ausschliesslich durch die Compliance-Verantwortlichen der FIXIT GRUPPE empfangen, bearbeitet und stets streng vertraulich behandelt. Der Informations- und Datenaustausch zwischen Compliance-Verantwortlichen und Hinweisgebern erfolgt mittels verschlüsselter Email-Kommunikation. Angemessener Schutz der Hinweisgeber vor diskriminierenden oder disziplinarischen Massnahmen wird jederzeit garantiert. Bei Bedarf können relevante personenbezogene Daten und Informationen an die Polizei und/oder an andere Ermittlungsbehörden oder sonstige Behörden übermittelt werden. Erhobene (personenbezogene) Daten werden ausschliesslich im Rahmen gesetzlicher Fristen aufbewahrt und im Sinne gesetzlicher Datenschutzbestimmungen gelöscht. Die Datenerhebung erfolgt auf freiwilliger Basis und kann seitens des Hinweisgebers jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Die Offenlegung der Hinweisgeberidentität ist für eine transparente Ermittlung der Sachverhalte und effiziente Fallerledigung unerlässlich. Anonyme Hinweise werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und bearbeitet.
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